Jeder Bachelor-Absolvent ist formal zur Aufnahme eines Master-Aufbaustudiums berechtigt - ganz egal, ob konsekutiv oder nicht, ob Teil- oder Vollzeit, ob im Ausland oder Inland. Dennoch ist nicht für jeden ein Masterplatz vorgesehen. Neben den Zulassungsquoten der Bundesländer limitieren vor allem auch die hochschuleigenen Aufnahmeverfahren die Master-Teilnehmer. Bachelor-Absolventen werden z.B. eine bestimmte Mindestnote, zusätzliche Qualifikationen und vor allem ein stichhaltiges Motivationsschreiben abverlangt. Auch bei der Anrechnung von Studienleistungen bei Hochschulwechsel gibt es immer wieder Unannehmlichkeiten. Experten raten daher, sich schon frühzeitig über alle Aufnahmebedingungen an der Wunschhochschule zu informieren.
Zu klären ist ebenfalls vor der Bachelor-Abschlussarbeit, ob der Master-Aufsatz für das Berufsziel notwendig ist. Als Erfahrungswert gilt hier: ein Master ist dann relevant, wenn der Absolvent eine Tätigkeit in der Forschung oder eine leitende Position anstrebt bzw. eine Promotion anschließen will.
Unser Tipp: Setzen Sie sich mit den jeweiligen Bewerbungsanforderungen genau auseinander und prüfen Sie vor der Bewerbung, ob Sie die Bedingungen erfüllen können. Achten Sie, wie üblich, auf Form und Inhalt: so kann ein überzeugendes Motivationsschreiben die ein oder andere schlechte Note im Bachelor ggf. wettmachen.
Gegen die föderalen Zulassungsbeschränkungen wird übrigens derzeit geklagt. Vielleicht fällt daher bald die ein oder andere Zugangshürde flach.

