Nach dem Bachelorabschluss gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, sofort (also ohne berufliche Erfahrung) weiterzustudieren und einen Masterabschluss anzustreben. Der Masterabschluss soll eine fachvertiefende oder fachübergreifende Weiterqualifizierung ermöglichen. Man spricht von einem „konsekutiven“ Master (fachvertiefend) und einem „nicht-konsekutiven“ Master (fachübergreifend).
Momentan ist noch nicht absehbar, wie sich der Arbeitsmarkt auf die Bachelor-/Masterabschlüsse einrichten wird und ob langfristig der Bachelorabschluss als höchste Qualifizierung akzeptiert sein wird. Fest steht aber schon heute, dass es Berufe gibt, die nur mit einer Masterurkunde ausgeübt werden können – etwa die alten Staatsexamensstudiengänge wie Lehrer, Juristen und Mediziner. Ist eine Promotion geplant oder eine Laufbahn im höheren Dienst angestrebt, dann ist der Master ebenfalls Voraussetzung.
Die Bezeichnung der Abschlüsse ist inzwischen recht „bunt“: so heißen die Masterabschlüsse in den Sprach-, Kultur-, Sozial- und Kunstwissenschaften „Master of Arts“ (M.A.), in den Natur-, Agrar- und Forstwissenschaften und der Medizin heißt der Abschluss „Master of Science“ (M.Sc.), in den Ingenieurwissenschaften heißt er „Master of Engineering“ (M.Eng.) und in den Rechtswissenschaften heißt er „Master of Laws“ (LL.M.).
